Ablauf

Gesetzlich Krankenversicherte
dürfen ausschließlich – so geben es die Krankenkassen vor – mit einem „Richtlinienverfahren“ behandelt werden. Ich vertrete das Richtlinienverfahren „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ (psychodynamische Psychotherapie), habe aber in meiner Ausbildung auch verhaltenstherapeutische und weitere Verfahren gelernt.

Informationen zum Antragsverfahren (ambulante Psychotherapie ist in Deutschland für gesetzlich Versicherte eine antragspflichtige Kassenleistung) gebe ich Ihnen in unserem ersten Gespräch.

Privat Krankenversicherte und Beamte
Privat Versicherte sollten generell VOR einer ambulanten Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse abklären, in welchem Umfang Ihnen bei Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen überhaupt zustehen. Manche privaten Krankenkassen schließen Psychotherapie vollständig aus, andere beschränken die erlaubte jährliche Therapiestundenzahl.

Beamte sollten ebenfalls VOR der ersten probatorischen Sitzung mit ihrer Beihilfestelle telefonisch Kontakt aufnehmen, sich die Modalitäten erläutern (diese sind übrigens in Hamburg anders als in Schleswig-Holstein) und die erforderlichen Antragsunterlagen zusenden lassen. In 4 probatorischen Sitzungen wird dann zunächst die Indikation einer psychotherapeutischen Behandlung sowie die „Passung“ zwischen Patient und Therapeut abgeklärt.
Danach sind bis zu 24 Sitzungen genehmigungsfähig. Verlängerung ist bis zu 100 Sitzungen möglich. Dazu muss zuvor ein Antragsgutachten erstellt werden.

VOR einer Psychotherapie, die über die Beihilfe (mit)finanziert wird, sollten Beamtenanwärter & Beamte immer auch überlegen, welche beruflichen Folgen (Verbeamtung, Karriere, Einsatzbereich etc.) es nach sich ziehen kann, wenn der Arbeitgeber von der Therapie weiß.


Selbstzahler

Bei Selbstzahlern kann es ohne Bürokratie sofort los gehen, wenn ein freier Therapieplatz vorhanden ist. Sonstige Wartezeiten durch Therapieanträge und Gutachtenverfahren gibt es nicht. Die Zahl der Stunden sowie die Wahl der eingesetzten Verfahren bleiben unbeeinflusst durch Dritte (Krankenkassen, Gutachter).

Elemente aus folgenden psychotherapeutischen Verfahren wende ich bei Selbstzahlern – zusätzlich zum tiefenpsychologisch fundierten (psychodynamischen) Ansatz – an, wenn es sinnvoll und gewünscht ist:
– Medizinische Hypnotherapie (Milton H. Erickson)
– Klientzentrierte Gesprächspsychotherapie
– Katathym Imaginative Psychotherapie
– Systemische Therapie/ Familientherapie
– Lösungsorientierte Therapie
– Progressive Muskelrelaxation
– Autogenes Training
– Aufstellungsarbeit
Motivational Interviewing
– Verhaltenstherapeutische Techniken (kognitive Desensibilisierung, kognitive Umstrukturierung, Selbstsicherheitstraining, ACT-Akzeptanz- und Commitmenttherapie, IRRT-Imagery Rescripting & Reprocessing Therapy  etc.)

Kosten für Selbstzahler (sind umsatzsteuerfrei)

Einzeltherapie

Eine Stunde (50 Minuten Gespräch + Vor- und Nachbereitung) kostet 100 EUR. Die Kosten einer selbst finanzierten Psychotherapie sind für Patienten steuerlich absetzbar.

Coaching
Eine Stunde (50 Minuten Gespräch + Vor- und Nachbereitung) kostet 100 EUR (bei Privatpersonen OHNE, für Firmen +MWST).

Supervision
90 Min. Supervision für institutionelle Auftraggeber kosten 300 EUR (+MWST).
50 Min. Supervision von Privatpersonen bzw. Ausbildungskandidaten kosten 100 EUR (es fällt keine zusätzliche MWST an).

Paarberatung, Paartherapie, Kinderwunschtherapie
Eine Stunde (50 Minuten Gespräch + Vor- und Nachbereitung) kostet 100 EUR, gleich ob ich mit einem Partner allein oder mit beiden gemeinsam arbeite.

Familientherapie
Eine Stunde (50 Minuten Gespräch + Vor- und Nachbereitung) kostet 100 EUR, gleich ob ich mit einem oder mehreren Familienmitgliedern arbeite.