Störungen

Die Anwendungsbereiche für Psychotherapie im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind in den „Psychotherapierichtlinien“ festgelegt.

Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe (bei Beamten) ist das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung, d.h. einer seelischen Krankheit.

Unter psychischer Störung bzw. einer seelischen Krankheit werden krankhafte Störungen:
– der Wahrnehmung,
– des Verhaltens,
– der Erlebnisverarbeitung,
– der sozialen Beziehungen und
– der Körperfunktionen verstanden,
welche durch Psychotherapie geheilt oder gebessert werden können.

Eine vollständige Übersicht über psychische Störungen, deren psychotherapeutische Behandlung die Krankenkassen bei Erwachsenen und Kindern übernehmen, erhalten Sie hier.

Nur für Selbstzahler darf ich auch bei (noch) nicht als „krankheitswertig“ einzuordnenden Problemen oder bei „Lebenskrisen“, die (noch) nicht „störungswertig“ sind, vorbeugend beratend oder therapeutisch tätig werden.